Wie zum Jahreswechsel üblich wurde die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Die ab dem 1. Januar 2025 gültige Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.
Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr betrifft im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze. Während die Erhöhung der Bedarfssätze für Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, nur minimal ist, ist die Anhebung bei studierenden Kindern mit eigenem Hausstand deutlich. Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, steigt von bisher monatlich 930,00 € auf nun 990,00 € deutlich. Diese Erhöhung beruht auf dem zum 1. Oktober 2024 ebenfalls gestiegenen BAföG-Höchstfördersatz.
Die Selbstbehalte werden für das Jahr 2025 nicht erhöht. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Das Kindergeld steigt ab Januar 2025 um 5,00 € an, d.h. auf monatlich 255,00 €.
Für Unterhaltspflichtige gilt es zu prüfen, ob die Zahlungen auf den Kindesunterhalt anzupassen sind. Denn titulierte Kindesunterhaltsansprüche, deren Höhe sich nach der Düsseldorfer Tabelle richten, erhöhen sich mit dem Jahreswechsel automatisch. Die Zahlungen sind also ohne weitere Aufforderung ab dem 1. Januar 2025 anzupassen.