Zum 1. Januar 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle wieder aktualisiert. Die dann gültige Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier (Link).

Im Vergleich zum Vorjahr betrifft die Veränderung im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze.  Die Erhöhung für Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, beträgt je nach Einkommensstufe 4,00 bis 10,00 €. Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Er liegt somit weiterhin bei monatlich 990,00 €, inklusive 440,00 € Warmmiete.

Das Kindergeld erhöht sich je Kind um 4,00 €, d.h. auf monatlich 259,00 €. Dieses ist auf den Barbedarf des Kindes anzurechnen; bei minderjährigen Kindern grundsätzlich zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig.

Unterhaltspflichtige sollten prüfen, ob ihre Zahlungen anzupassen sind. Denn titulierte Kindesunterhaltsansprüche, deren Höhe sich nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen, erhöhen sich zum Jahreswechsel automatisch. Damit sind die erhöhten Zahlungen ab dem 1. Januar 2026 ohne weitere Aufforderung zu leisten.