CONSTANTIN KLEMM
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Constantin Klemm ist spezialisiert auf den oftmals hochstreitigen Bereich der Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung oder im Erbfall. Seine Expertise umfasst dabei nicht nur güterrechtliche Fragen, insbesondere Ansprüche auf Zugewinnausgleich, sondern auch sonstige Ausgleichsansprüche aus dem Nebengüterrecht. Sie umfasst zudem die Auseinandersetzung des gemeinsamen oder geerbten Vermögens einschließlich Immobilien. Solche Auseinandersetzungen zu führen, erfordert Fingerspitzengefühl und Sensibilität – und zugleich die Bereitschaft, Ansprüche erforderlichenfalls auch streitig durchzusetzen und über mehrere Instanzen zu prozessieren. Constantin Klemm ist hierfür sowie bei allen weiteren Fragen des Familien- und Erbrechts Ihr engagierter Ansprechpartner. Dies gilt in gleichem Maße für die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten zur Vermeidung solcher Streitigkeiten.
Aufgewachsen in Köln, studierte Constantin Klemm – nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann – Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin und absolvierte im Bezirk des dortigen Kammergerichts sein Referendariat. Auslandserfahrung sammelte er durch Stationen in einer Kanzlei in New York City und bei der Weltbank in Washington, D.C. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 2017 war Constantin Klemm bei der Kanzlei Hengeler Mueller im Bereich Prozesse und Schiedsverfahren tätig. 2020 machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig und ist seit 2025 Fachanwalt für Erbrecht. Seit dem Sommer 2026 ist er Teil des Teams von MAYDELL FamilyLaw.
Den Ausgleich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit findet Constantin Klemm beim Joggen und Schwimmen sowie in der zeitgenössischen Literatur.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch (Grundkenntnisse)